Die Beglaubigung von Urkunden ist die amtliche Bestätigung der Echtheit einer Unterschrift, eines Siegels oder der Übereinstimmung einer Kopie mit dem Original. Sie wird von Notaren, Behörden oder bestimmten Institutionen durchgeführt.
Synonyme zu „Beglaubigung von Urkunden“
Apostille
Notarielle Beglaubigung
Amtliche Beglaubigung
Beurkundung
Bestätigung
Authentifizierung
Beglaubigungsvermerk
Urkundenbeglaubigung
Beglaubigungssiegel
Beglaubigungsstempel
Validierung
Attestation
Legalisierung
Gegenteile & Gegenstücke
Ungültigkeit
Anfechtung
Entwertung
Was bedeutet „Beglaubigung von Urkunden“?
Die Beglaubigung von Urkunden ist ein rechtsverbindlicher Akt, bei dem eine zuständige Stelle (z. B. Notar, Standesamt) die Echtheit einer Unterschrift, eines Siegels oder die Übereinstimmung einer Abschrift mit dem Original bescheinigt. Sie dient der Rechtssicherheit im In- und Ausland, etwa bei Verträgen, Zeugnissen oder behördlichen Dokumenten.
Wortart: Substantiv, feminin (die Beglaubigung)
Anderes Wort für: „Beglaubigung von Urkunden“ wird häufig im Sinne von „Legalisation“ oder „Apostille“ verwendet, je nach internationalem Kontext.