Ein Plädoyer ist die abschließende Rede vor Gericht oder eine leidenschaftliche Fürsprache für eine Sache.
Synonyme zu „plädoyer“
VerteidigungsredeEintretenBefürwortungDarlegungAnsprache
Gegenteile & Gegenstücke
Vorwurf
Beschuldigung
Stillschweigen
Was bedeutet „plädoyer“?
Ein Plädoyer ist die Schlussrede eines Anwalts oder Staatsanwalts im Gerichtsverfahren, in der die Beweise zusammengefasst und ein Urteil gefordert wird. Im übertragenen Sinne steht es für ein leidenschaftliches Eintreten für eine Überzeugung oder Sache.
Wortart: Nomen, Neutrum (das Plädoyer; Plural: die Plädoyers)
Anderes Wort für: Allen voran die Rede oder die juristisch präzise Verteidigungsrede.
„plädoyer“ im Kreuzworträtsel – Antworten nach Buchstaben
Tipp: Wählen Sie die Zeile, deren Buchstabenanzahl zu den Kästchen im Rätsel passt.
Häufige Fragen
Was bedeutet „Plädoyer“?
Ein Plädoyer ist die Schlussrede im Gerichtsverfahren, in der Anwalt oder Staatsanwalt die Beweise würdigt und ein Urteil beantragt. Umgangssprachlich meint es auch ein leidenschaftliches Eintreten für eine Sache.
Wie wird „Plädoyer“ geschrieben?
Plädoyer wird mit „ä“ (P-l-ä-d-o-y-e-r) geschrieben, die Betonung liegt auf der zweiten Silbe. Der Begriff stammt aus dem Französischen plaidoirie.
Welche Synonyme gibt es für „Plädoyer“?
Die häufigsten Synonyme sind Rede, Fürsprache, Appell, Verteidigungsrede, Votum und Statement. Im juristischen Kontext wird auch Schlussvortrag verwendet.